AGB

SEMINARBEDINGUNGEN VON FRIEDRICH ESCHLE; „DER LEASINGEXPERTE“

1. Vertragsgestaltung
1.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Seminarteilnehmer/Auftraggeber und Seminarveranstalter (= Friedrich Eschle) über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.
1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
1.3. Der Seminarteilnehmer erkennt das Hausrecht des Veranstalters während der Veranstaltung an.

2. Leistungen des Veranstalters
2.1. Die auftretenden Referenten sind in der Gestaltung ihres Vortrages frei und tragen die Verantwortung für die Richtigkeit und den Inhalt des Seminarvortrages. Der Veranstalter ist berechtigt, erforderliche oder ihm angemessen er scheinende Änderungen der Seminarprogramme vorzunehmen, sofern diese dem Seminarteilnehmer zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für die Stellung eines Ersatzreferenten bei Ausfall eines Trainers. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung aus wichtigem Grund zum Beispiel bei Ausfall beziehungsweise Erkrankung eines Referenten, höherer Gewalt oder sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, oder kann der Vermieter der gebuchten Räumlichkeiten den Veranstaltungsort nicht zur Verfügung stellen, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatztermin und/oder -ort zu benennen. Ein mögliches Rücktrittsrecht des Seminarteilnehmers in einer solchen Konstellation wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind dem Seminarteilnehmer/Auftraggeber bekannt.
2.3. Der Seminarteilnehmer erkennt das Urheberrecht der Referenten an den von diesen erstellten Werken (Seminarunterlagen, usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Seminarteilnehmer bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Referenten.
2.4. Mit der Buchung eines Seminars erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, sollten während der Veranstaltung Foto-, Ton- und Filmaufnahmen aufgezeichnet werden, dass diese für die Medien und für Werbemaßnahmen des Veranstalters verwendet werden können.
2.5 Der Seminarteilnehmer erkennt an, dass keinerlei rechtliche- oder steuerliche Beratung auf den Seminaren erbracht wird. Es sei denn, ein zur Ausübung berechtigter Referent oder Seminarteilnehmer ist anwesend.

3. Sicherung der Leistung
3.1. Bei Buchungen von Seminaren des Veranstalters ist eine vollständige Bezahlung der Seminargebühr sofort nach Rechnungserhalt zu leisten. Die Abrechnung erfolgt teilweise über externe Dienstleister. Die AGB sind auf deren Internetseiten zu finden.
3.2. Ein Abzug von Skonto, Rabatten, etc. vom Rechnungsbetrag ist nicht gestattet.
3.3. Sollte am Seminartermin noch ein Teil des Rechnungsbetrages bzw. der Seminargebühr offen stehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme am Seminar. Die Anmeldung ist für den Seminarteilnehmer verbindlich. Bei Storno bis drei Monate vor Seminarbeginn werden
30 % der Seminargebühr, danach diese in voller Höhe als Bearbeitungsgebühr fällig. Die komplette Seminargebühr wird auch in voller Höhe fällig, wenn eine Umbuchung erfolgte und die Stornierung nicht bis 3 Monate vor dem Datum des ursprünglichen Seminarbeginns erfolgt. Der Teilnehmer kann der Pauschale den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als die Pauschale entstanden ist. Stornokosten fallen auch nicht an, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Die schriftliche Benennung einer Ersatzperson ist bis 10 Tage vor Seminarbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von € 25,– möglich. Eine Stornierung des Seminars zum oder nach Seminarbeginn ist nicht möglich.
3.4. Umbuchungen – auf einen anderen Seminartermin und/oder ein anderes Seminar – sind nur im Einverständnis des Veranstalters bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die Umbuchung ist einmal kostenfrei möglich, wenn die Seminargebühr in voller Höhe bezahlt ist. Andernfalls bzw. bei weiteren Umbuchungen wird jeweils eine Gebühr in Höhe von 15 % der jeweiligen Seminargebühr fällig. Sofern noch keine Bezahlung der Seminargebühr stattgefunden hat, ist die Umbuchung ausgeschlossen. Sollte das Seminar nicht innerhalb von 36 Monaten nach der Bezahlung besucht worden sein, verfällt der Anspruch auf die Teilnahme.
3.5. Kostenfreie Zusatzplätze, die aufgrund von Verträgen zugesichert werden, sind von der Möglichkeit der Umbuchung ausgenommen und verfallen bei Nichtinanspruchnahme.
3.6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die Rechnung unter seiner genannten
E-Mail-Adresse zugesendet wird.
3.7. Die Kosten für die Anreise und evtl. Übernachtung sind nicht im Seminarpreis beinhaltet, sondern vom Seminarteilnehmer selbst aufzubringen. Für Hotelreservierungen und die Hotelrechnung (und für eventuelle Stornos) ist der Auftraggeber selbst zuständig und verantwortlich.
3.8. Der Seminarteilnehmer ist verpflichtet, den vollen Rechnungsbetrag auf das Konto des Veranstalters bzw. dessen Abrechnungspartner einzuzahlen, evtl. Bankspesen sind also vom Teilnehmer zu tragen.

4. Widerruf
Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen mit Unternehmern, das sind nach § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Da diese Seminare für Privatpersonen nicht geeignet sind, geht der Veranstalter davon aus, dass kein Widerrufsrecht besteht.

5. Datenspeicherung/Datenschutz
5.1. Friedrich Eschle informiert, dass zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen personenbezogene Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeitet werden. Die Angaben zur Erfüllung des Artikel 2 DSGVO entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter: https://www.der-leasingexperte.de/datenschutzerklaerung.html.
5.2. Der Veranstalter ist berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs der Forderungen erforderlich ist.

6. Allgemeine Bedingungen
6.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Enthält eine Klausel neben der unwirksamen Bestimmung auch unbedenkliche, sprachlich und inhaltlich abtrennbare Bestimmungen, so bleiben diese wirksam, auch wenn sie den gleichen Sachkomplex betreffen.
6.2. Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
6.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Veranstalters.
6.4. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden vom Veranstalter via E-Mail und Mobilfunk über Neuigkeiten und Veranstaltungen informiert zu werden.


Friedrich Eschle, Stand: 08.03.2023